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AGB

PANORAMAMACHER UG (haftungsbeschränkt)

1. Allgemeines

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäfts- bedingungen (AGB) haben Gültigkeit für alle geschäftlichen Vorgänge mit der Panoramamacher (ein Projekt der medienloge), Bäckebovägen 4, 38274 Alsterbro, Schweden (nachfolgend als Agentur bezeichnet) und deren Kunden.
1.2 Die AGB sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über die von der Agentur zu erbringenden Lieferungen, Dienste sowie Leistungen und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
1.4 Die Agentur ist berechtigt, diese AGB nach Ablauf von drei Monaten Vertragslaufzeit nach billigem Ermessen zu ändern, zu ergänzen oder anzupassen. Die Änderungen werden dem Kunden mindestens einen Monat im Voraus mitgeteilt. Falls der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden ist, ist er berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Änderung schriftlich zu kündigen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen in der genannten Frist nicht, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.

2. Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch die Agentur, nicht hingegen bestimmte, vom Kunden erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge.
2.3 Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern gilt als geschlossen, wenn die Agentur nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine schriftliche Bestätigung (per Briefpost oder E-Mail) oder eine Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat.
2.4 Änderungen an bereits beauftragten Leistungen, die nicht auf einem schriftlichen Angebot der Agentur basieren, werden erst mit einer schriftlichen Bestätigung seitens der Agentur verbindlich und unter gesonderter Verrechnung zwischen Agentur und Kunde vereinbart. 2.5 Individuelle Vereinbarungen und Ab- sprachen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung (per Briefpost oder E-Mail) durch die Agentur maßgebend.
2.6 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag mit der Agentur auf einen Dritten bedarf der vorhergehenden schriftlichen Zustimmung durch die Agentur. Bei Inhaber- wechsel oder Veräußerung sind urheber- rechtlich geschützte Dienstleistungen ohne Zustimmung seitens der Agentur ebenfalls nicht übertragbar. In diesem Fall behält sich die Agentur das Recht vor, dem Kunde die laufenden Kosten gemäß dem laufenden Vertrag weiterhin zu berechnen.

3. Leistungen der Agentur

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot sowie ggf. in Verbindung mit der Auftragsbestätigung und - soweit vorhanden - aus den erfolgten schriftlich fixierten Erweiterungen bzw. Änderungen.
3.2 Die Agentur ist für die Erfüllung ihrer Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis berechtigt Dritte zu beauftragen. Beauftragt die Agentur Dritte, ist - soweit nicht anders schriftlich vereinbart - die Haftung der Agentur ausgeschlossen.
3.3 Die Agentur ist zu Teilleistungen berechtigt.
3.4 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegenüber der Agentur ergibt sich daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine bzw. Ereignisse nicht eingehalten werden können bzw. nicht eintreten.
3.5 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestalt- ungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Entwurfsarbeiten sind, da sie ein künstlerisches Werk darstellen, ohne Rücksicht auf Gefallen oder Nichtgefallen zu vergüten.

4. Mitwirkungspflicht

4.1 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, verpflichtet sich der Kunde der Agentur alle Inhalte (wie Logo, Corporate Design, Texte, Fotos, Dateien) und für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen in der benötigten Form rechtzeitig und auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen. Die zeitnahe Datenanlieferung ist Grundlage für die Erfüllung dieses Vertrags. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form. Soweit Logo, Corporate Design und / oder Texte nicht oder nur teilweise vorliegen, kann die Agentur auf Wunsch des Kunden diese Dienstleistungen im Auftrag übernehmen. Dabei entstehen Mehrkosten nach Aufwand. Ebenso kann die Agentur auch Bilder für die Gestaltungsleistungen aus Bilddatenbanken recherchieren oder fotografieren, auch hier entstehen Mehrkosten nach Aufwand, die gesondert in Rechnung gestellt werden.
4.2 Zur Integration von Hard-, Software und Dienstleistungen an eventuell bereits vorhandenen Systemen ist es notwendig, dass der Kunde alle für einen ordnungsgemäßen Einsatz nötigen Voraussetzungen (z.B. Hardware, Software, Zugangsdaten, erforderliche Räumlichkeiten) mit der vereinbarten dem Stand der Technik entsprechenden Ausstattung rechtzeitig zur Verfügung stellt.
4.3 Verzögerungen durch Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten, gehen zu Lasten des Kunden. Vereinbarte Fertig- stellungs- und Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Dadurch entstehende Zusatzaufwendungen sind vom Kunden zu tragen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Erbrachte Leistungen, die nicht Bestandteil eines schriftlichen Auftrages sind, werden gemäß den bei Leistungserbringung geltenden Stundensätzen von der Agentur nach Aufwand verrechnet. Diese werden in Zeiteinheiten von angefangenen 0,5 Stunden (30 Minuten) abgerechnet. Ist abweichend hiervon eine Pauschalvergütung vereinbart worden oder wurde eine bestimmte Stundenzahl für das Projekt veranschlagt, so umfasst diese die in der Auftragsbestätigung, im Angebot oder im Bestellformular angeführten Leistungen, welche Gegenstand schriftlicher Vereinbarung sind.
5.2 Vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung sind der Agentur zusätzlich zur vereinbarten Vergütung Reisekosten und Spesen zu erstatten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages entstehen.
5.3 Bei Dienst- oder Werkleistungen behält sich die Agentur vor bei Projektstart eine Anzahlung prozentual der Gesamtauftragssumme in Rechnung zu stellen.
5.4 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum oder entstehen im Vorfeld hohe Fremdkosten werden im Rahmen des Auftrags- fortschritts von der Agentur angemessene Abschlagsrechnungen gestellt. Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein. 5.5 Rechnungsbeträge werden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
5.6 Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB zu. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält die Agentur sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus- gehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
5.7 Sämtliche angebotenen Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetz- lichen Mehrwertsteuer.
5.8 Zahlungen mittels Wechsel werden nicht anerkannt.
5.9 Ergeben sich Preisänderungen, welche durch die Agentur nicht beeinflusst werden können, wie insbesondere Preisänderungen durch Subunternehmer, Vorlieferanten, Ge- setzesänderungen, Materialkostenerhöhungen / –reduktionen aufgrund von Änderungen der Marktpreise, welche Auswirkungen auf die vom Anbieter erbrachten Leistungen haben, so ist die Agentur dazu berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
5.10 Gebühren für Webhosting, Shopmieten, Domains oder Server sind sofort ohne Abzug zahlbar. Je nach Art des gewählten Hosting- vertrages oder Tarifs ist eine Vorauszahlung des hierfür vereinbarten Entgelts für 1, 3, 6 oder 12 Monate fällig. Kommt der Kunde mit mehr als 1 Monatsrate in Verzug können weitere Leistungen aus dem Hostingvertrag verweigert werden.
5.11 Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen verbleiben alle Rechte an den erbrachten Leistungen im erweiterten Eigentum der Agentur.

6. Lieferung & Prüfung

6.1 Liefertermine und -zeiten sind schriftlich anzugeben und werden nur mit der ausdrücklichen Bestätigung durch die Agentur verbindlich.
6.2 Die Agentur ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Die angestrebten Erfül- lungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von der Agentur angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen vollständig und gemäß Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
6.3 Ebenso setzt der Beginn der von der Agentur bestätigten Lieferzeit die rechtzeitige Freigabe der Lieferung durch den Kunden voraus.
6.4 Ein kalendermäßig bestimmter Liefertermin steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch Auftragnehmer von der Agentur.
6.5 Die erstellten Leistungen bedürfen bei Übernahme durch den Kunden einer Abnahmeprüfung. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der genehmigten Angebotsbeschreibung, sind vom Kunden ausreichend dokumentiert innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt an die Agentur schriftlich zu melden, die um die schnellst mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, so ist nach deren Behebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Erfolgt keine Meldung innerhalb der oben angegeben Frist gelten die Leistungen als abgenommen. Die erfolgreiche Beseitigung der Mängel gilt als Endabnahme. Sollte der Kunde danach weitere Mängel entdecken, werden diese separat abgerechnet.
6.6 Ebenso gilt die Lieferung als vom Kunden abgenommen beim erstmaligem Einsatz der gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen im Echtbetrieb.
6.7 Bei größeren Aufträgen, die mehrere Teilabschnitte umfassen, ist die Agentur berechtigt, Teillieferungen und Teilabnahmen durchzuführen.

7. Rücktritt

7.1 Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden auf Seiten der Agentur zurück- zuführen ist, sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt hat mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen.
7.2 Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, ist die Agentur verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Falle berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. 7.3 Das Vertragsverhältnis gilt für den Zeitraum, für welches es abgeschlossen ist. Ist das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann es mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Insolvenzverfahren gegen einen der Vertragspartner eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder wenn die Agentur mit einem wesentlichen Teil ihrer Leistungs- verpflichtung oder der Kunde mit mehr als 20% seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug geraten ist. In jedem Fall ist dem Vertragspartner unter Fristsetzung Gelegenheit zu geben, seinen Vertragsverstoß zu korrigieren. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
7.4 Leistungen, die im Rahmen stornierter Aufträge bereits erbracht wurden, rechnet die Agentur in vollem Umfang ab. Stornierte Leistungen werden dem Auftraggeber mit einer Nettopauschale von 20% der Angebotssumme in Rechnung gestellt. Darüber hinaus trägt der Kunde die bis dahin angefallenen Fremdkosten und stellt die Agentur im Übrigen von jeglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten frei.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Im Übrigen haftet die Agentur nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Agentur haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für die Agentur bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.
8.2 Je nach Schadensereignis ist die Haftung der Agentur summenmäßig auf diejenigen Beträge beschränkt, für die branchenüblicher- weise eine für den Geschäftsbetrieb angemessene Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Diese übersteigen grundsätzlich nicht das Fünffache der vereinbarten Vergütung.
8.3 Sofern die Agentur notwendige Fremd- leistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
8.4 Mit keiner der vorstehenden Regelungen ist eine Änderung der gesetzlichen oder richter- rechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.
8.5 Mit der Freigabe (schriftlicher oder mündlicher Art) durch den Kunden von Korrekturabzügen, Entwürfen, Reinaus- führungen, Reinlayouts, Texten, elektronischen Medien und Konzepten, die die Agentur dem Kunden zur Kontrolle / Korrektur bereitstellt, übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Wort und Bild (auch inhaltlich). Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen, elektronischen Medien, Konzepte und Produkte, entfällt für die Agentur jede Haftung. Sollte die Agentur aus der Verwendung von durch den Kunden bereitgestellte Daten von Dritten gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen werden, so erklärt der Auftraggeber schon heute rechtsverbindlich, die Agentur voll- kommen Schad- und klaglos zu halten und sämtliche Kosten nach erster Aufforderung der Agentur zu ersetzen.
8.6 Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Lieferungen und Leistungen der Agentur enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Der Kunde haftet dafür, dass der Inhalt angelieferter Druck- und Onlinevorlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Die Agentur haftet nicht für Fehler in Dokumenten, die der Kunde zur Weiterverwendung freigegeben hat. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Lieferungen und Leistungen, insbesondere Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
8.7 Der Kunde versichert der Agentur, die Rechte zu besitzen, um sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Daten (insbesondere aber nicht ausschließlich Slogans, Logos, Bilder, Videos, Texte) weltweit, uneingeschränkt und unbefristet nutzen zu können.
8.8 Für die wettbewerbs- und warenzeichen- rechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten/Leistungen bemüht sich die Agentur nach bestem Wissen und unter Anwendung aktueller Richtlinien und Beschlüs- se, entzieht sich jedoch jeglicher Haftung. Die Agentur weist den Kunden auf rechtliche Risiken hin, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in mündlicher oder schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.
8.9 Die Frist für Verjährung von Gewährleist- ungsansprüchen des Kunden beträgt 6 Monate ab dem Datum der Lieferung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grund- sätzlich solche Fehler und Mängel, die durch äußere Einflüsse (einschließlich unbefugter Zugriffe über das Internet), Bedienungsfehler, Komponenten bzw. Produkte Dritter, Computer- viren – welcher Art auch immer – oder nicht von der Agentur durchgeführte Änderungen, Er- gänzungen, Updates, Ein- oder Ausbauten, Reparatur- versuche oder sonstige Manipulationen entstehen.
8.10 Die Versendung der Arbeiten, Leistungen, Produkte und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person ab- oder übergeben worden ist. Die Transportgefahr trägt der Kunde auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. Etwaige Transportschäden können nur bei dem beauftragten Transportunternehmen (Post, Bahn, Spediteur etc.) geltend gemacht werden.

9. Mängelhaftung von Druckprodukten

9.1 Technisch oder durch das verwendete Material bedingte Anordnungs-, Maß-, Register- und Farbabweichungen zwischen Entwurf, Druck, Satz, Probedruck und Druck werden ausdrücklich vorbehalten und stellen keinen Mangel dar. Nicht als Mangel gelten Farbabweichungen oder Plausibilitätsfehler insbesondere dann, wenn der Vertragspartner ausdrücklich keinen Andruck oder Proof gewollt hat, oder dieser aus vom Vertragspartner zu vertretenden Umständen zeitlich nicht mehr möglich war, ohne Terminverschiebungen hinzunehmen.
9.2 Für Druckschriften, Druckqualität, Spezial- papieren und Folien übernimmt die Agentur nur in dem Umfang Gewähr, als sie von den Herstellern der Ware oder den Lieferanten von der Agentur übernommen wird.
9.3 Die Agentur überprüft Massendrucksachen vor dem Versand nur stapelweise auf Mangelfreiheit. Die Rüge der Mangelhaftigkeit kann in diesem Falle nur dann erhoben werden, wenn mindestens 3 % der Drucksachen mangelhaft sind.
9.4 Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind der Agentur spätestens binnen 7 Tagen, in jedem Fall aber vor einer Verarbeitung oder Weiterveräußerung des Liefer- oder Reparatur- gegenstandes oder des Werkes schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmanns nach § 377 HGB bleiben unberührt.
9.5 Soweit ein Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, ist der Kunde berechtigt, nach Wahl der Agentur Nacherfüllung in Form einer Mangel- beseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache zu verlangen. Soweit ein Mangel des Reparaturgegenstandes oder des Werkes vorliegt, ist der Kunde berechtigt, nach Wahl der Agentur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Herstellung eines neuen Werkes zu verlangen. Im Fall der Mangelbeseitigung ist die Agentur verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefer- oder Reparatur- gegenstand oder das Werk nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
9.6 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % sind zulässig. Bei farbigen oder schwierigen Druck-Erzeugnissen sind Mehr- oder Minder- lieferungen von bis zu 15 % möglich. Diese Prozentsätze erhöhen sich zusätzlich um die branchenüblichen Toleranzsätze des Papier- lieferanten.
9.7 Mit keiner der vorstehenden Regelungen ist eine Änderung der gesetzlichen oder richter- rechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.
9.8 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung für Sach- und Rechtsmängel ausgeschlossen. Etwaige Schadensersatzansprüche richten sich nach den Regelungen in § 11.

10. Urheberrecht und Nutzungsrechte

10.1 Wir räumen den Kunden an den von uns erbrachten Leistungen das einfache, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht ein, diese Leistungen im Rahmen des mit dem Kunden jeweils geschlos- senen Vertrages zu nutzen. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.
10.2 Die im Rahmen des Auftrages vereinbarten und erarbeiteten Leistungen sind als persön- liche geistige Schöpfungen durch das Urheber- rechtsgesetz geschützt und verbleiben bei der Agentur beziehungsweise deren Lieferanten. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ebenso behält sich die Agentur das Recht der Vervielfältigung und Bearbeitung an Ideen, Entwürfen, Skizzen, Originalen, Filmen, digitalen Werken, Druckträgern sowie sonstigen Arbeits- ergebnissen vor, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 10.3 Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Im Falle des Verstoßes gegen vorstehende Verein- barung hat der Kunde an die Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Rech- nungsbetrages zu entrichten.
10.4 Ein ausschließliches Nutzungs- und Verfügungsrecht an den Leistungen, insbesondere den Programmier- und Design- leistungen, der Agentur besteht für den Kunde nicht. Soll dem Kunde das ausschließliche Nutzung- und Verfügungsrecht an den zu erbringenden Leistungen eingeräumt werden, bedarf dies einer besonderen schriftlich zu erfolgenden Vereinbarung, die die Festlegung der dafür zu entrichtenden Vergütung beinhalten muss. Die Übergabe von Software-Quellcode erfolgt nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
10.5 Der Kunde erhält – sofern nicht Abweichendes vereinbart – Arbeitsergebnisse von Designleistungen im pdf-Dateiformat. Ein Anspruch auf Herausgabe der offenen Daten besteht insoweit nicht. Originale, die zur Erstellung des Endproduktes angefertigt wurden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Layouts, Illustrationen, Grafiken, Fotos, Dateien etc. bleiben ausschließlich im Eigentum der Agentur. Eine Überlassung dieser Originale ist im Einzelfall gegen zusätzliches Entgelt, das gesondert zu vereinbaren ist, möglich.
10.6 Die Vervielfältigung von Entwürfen von der Agentur ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Agentur dem Kunden nicht gestattet.
10.7 Die Agentur wird von dem Kunden bei Veröffentlichungen in üblicher Form als Urheber genannt. Der Verzicht der Agentur auf Urhebernennung bei jeglichen Formen von Werken oder werkähnlichen Leistungen bedarf der Schriftform.
10.8 Die Agentur ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen. Von jedem hergestellten Werbemittel stehen der Agentur 10 Belegexemplare zu. Die Agentur ist weiter berechtigt, von Werbemitteln, die die Agentur für Kunden hergestellt hat, auf eigene Kosten Fortdrucke in beliebiger Menge für Eigen- werbung herzustellen und zu verbreiten, auch zur Teilnahme an Wettbewerben.

11. Bestimmungen bei Domainregistrierung

11.1 Die Agentur vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .de-Adressen von der Registrierstelle denic.de eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle.
11.2 Die Agentur ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain etwa in Marken oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichnungsrechten zu verletzen und wird die Agentur diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.

12. Datenschutz und Datenverarbeitung

12.1 Die Vertragsparteien sind Dritten gegenüber bezüglich Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit zur Verschwiegenheit verpflichtet und nicht berechtigt, Ideen, Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Formul- ierungen, Originale, Filme, digitale Werke, Druckträger, Adressen oder andere Unterlagen, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich gemacht werden, Dritten zu überlassen, es sei denn, der Kunde hat der Weitergabe zugestimmt. Die Geheimhaltungs- verpflichtung gilt auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.
12.2 Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG). Der Kunde ermächtigt die Agentur und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
12.3 Die Agentur speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Reklamationen. Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzt die Agentur nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen und zur Kundenpflege.
12.4 Die Agentur gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum. Darüber hinaus gehende Verwendungen werden schriftlich mit dem Kunden vereinbart.
12.5 Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
13.2 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Agentur die Gegen- forderung anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- rechts aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung mit der Agentur.
13.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
13.4 Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Kunden und Agentur gilt ausschließlich deutsches Recht. Auf die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner ist deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten unterwerfen sich beide Teile dem sachlich zuständigen Gericht am Sitz der Agentur.

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